Vermessung zur Zerlegung von Flurstücken in Vorbereitung zur Teilung von Grundstücken
Die Teilung von Grundstücken ist ein grundbuchrechtlicher Vorgang. Voraussetzung für die Teilung von Grundstücksteilen im Grundbuch, zum Beispiel für einen Verkauf, ist die Bildung von Flurstücksteilen im Liegenschaftskataster. Dies geschieht mit der Zerlegung.
Bei der Zerlegung von Flurstücken wird ein Flurstück in mehrere Teile aufgeteilt.
Bei dieser Teilungsvermessung werden die erforderlichen bestehenden Flurstücksgrenzen in der Örtlichkeit untersucht und mit den Nachweisen im Liegenschaftskataster abgeglichen. Die neuen Flurstücksgrenzen werden nach den Vorgaben des Auftraggebers in die Örtlichkeit übertragen und neue Grenzzeichen gesetzt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Zerlegung ist der Grenztermin. In diesem Termin werden die neuen Grenzen in Anwesenheit der Beteiligten anerkannt. Die Ergebnisse werden in einer Grenzniederschrift festgehalten, die von allen Beteiligten unterzeichnet wird.
Inhalte der Zerlegung:
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Grenzfestlegung: Vermessung und Absteckung der neuen Grundstücksgrenzen
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Grenztermin und Grenzniederschrift: Anerkennung der neuen Grenzen und Dokumentation der Ergebnisse
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Katastereintrag: Die Katasterbehörde aktualisiert die Flurstücksnummern und die Eigentumsverhältnisse im Kataster
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Rechtliche Dokumentation: Erstellung von Teilungsunterlagen für Eigentümer, Notare und Behörden
Für weitere Informationen zum konkreten Ablauf der Zerlegung und Teilung von Grundstücken stehen wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
