In Gerichtsprozessen zwischen Nachbarn geht es oftmals um den genauen Verlauf der Grenze. Da aus Kostengründen gelegentlich auf die Kennzeichnung von Grenzpunkten verzichtet wird, ist der exakte Grenzverlauf manchmal nicht bekannt.

Teilweise werden auch Grenzpunkte zerstört oder der Grenzverlauf ist nicht sichtbar. Daher ist die Frage, ob ein Zaun oder eine Mauer auf der Grenze steht oder ob ein Gebäude über die Grenze ragt, nicht ohne weiteres  von den beteiligten Nachbarn zu erkennen.

Anstatt ein Vermessungsbüro zu beauftragen, wird häufig der Weg über Rechtsanwälte gewählt und es kommt zur Klage. Letztendlich wird häufig  vom Gericht ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur als Gutachter eingesetzt. Dieser beurteilt die Situation vor Ort und führt dazu geeignete Vermessungen durch. Die Ergebnisse werden in einem Gutachten für das Gericht erläutert.

Natürlich kann ein Gutachten über Grenzabstände auch ohne Gericht und Rechtsanwälte beauftragt werden. Hier kann eine amtliche Grenzfeststellung sinnvoll sein, bei der auch die Abweichungen zwischen der Grenze und der Örtlichkeit den Betroffenen bekanntgegeben wird.

Zu einem Gerichtsgutachten gehören ein textlicher Teil und Pläne in einem übersichtlichen Maßstab, aus denen die geforderten Einzelheiten übersichtlich hervorgehen. Text und Plan werden durch Fotos untermauert. Gelegentlich wird das Gutachten auch vor Gericht vertreten.

Teilweise werden auch andere nicht grenzbezogene vermessungstechnische Sachverhalte vor Gericht mit einem Gutachten von uns erläutert.

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