Der Begriff Immobilienbewertung, manchmal auch Grundstücksbewertung genannt, wird allgemein für den Vorgang der Wertermittlung einer Immobilie genutzt. Er bezieht sich ebenso auf bebauten Grund wie auf unbebaute Grundstücke mit oder ohne Bauerlaubnis. Ziel der durch eine Immobilienbewertung vorgenommenen Wertermittlung ist meist die Errechnung eines realistischen Kaufpreises. Für die Durchführung einer Immobilienbewertung kann es viele Gründe geben. Die häufigsten sind:

  • die Wertermittlung für einen geplanten Verkauf
  • die Wertermittlung für die Auseinandersetzung der Anteile im Erbfall oder des Zugewinns bei einem Scheidungsverfahren
  • die Wertermittlung für eine Beleihung der Immobilie (Grundschuld, Hypothek etc.)
  • die Wertermittlung zur Bestimmung des Versicherungswerts
  • die Wertermittlung für die Bilanzierung (bei Anlageobjekten)
  • die Wertermittlung zum Zweck der Besteuerung
  • die Wertermittlung aufgrund einer Zwangsversteigerung

Bei den für eine Immobilienbewertung zugrunde gelegten Modellen zur Errechnung eines Verkehrswertes wird hauptsächlich zwischen drei verschiedenen Verfahren unterschieden:

  • dem Vergleichsverfahren
  • dem Ertragswertverfahren
  • dem Sachwertverfahren

Jedes dieser Verfahren hat seine spezifischen Eigenheiten sowie Vor- und Nachteile. Alle versuchen aber möglichst objektiv anhand von gegebenen Parametern den Verkehrswert einer Immobilie zu ermitteln.

Verkehrswertgutachten
Vermessungsgutachten