Vereinigung von Grundstücken / Verschmelzung von Flurstücken

Im Rahmen von Liegenschaftsvermessungen (Teilungs- bzw. Zerlegungsvermessungen, Grenzvermessungen) sowie im Zuge von Bauanträgen kann die Vereinigung von Grundstücken geboten sein.

Zum Beispiel darf gemäß den Bestimmungen der Brandenburgischen Bauordnung ein Gebäude grundsätzlich nicht auf mehreren Grundstücken errichtet werden. Hier kann der Eigentümer den Antrag der Vereinigung der betroffenen Grundstücke zu einem Grundstück beim zuständigen Grundbuchamt stellen. Die hierfür erforderlichen Klärungen übernehmen wir gern und bereiten die Antragsunterlagen vor. Die Beglaubigungen der Unterschriften des Vereinigungsantrags darf der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur vornehmen.

Neben der Grundstücksvereinigung kann im Zuge von Liegenschaftsvermessungen auch die katasterrechtliche Verschmelzung von mehreren Flurstücken zu einem Flurstück sinnvoll sein. Dabei dient die Flurstücksverschmelzung nicht nur der Übersichtlichkeit des Katasternachweises, sondern wirkt sich in der Regel ggf. kostenreduzierend auf anfallende Vermessungs- und Katastergebühren aus. Auch die hierfür erforderlichen Klärungen übernehmen wir gern und bereiten die Antragsunterlagen vor. Die Beglaubigungen der Unterschriften des Verschmelzungsantrags darf der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur vornehmen.

Gerne beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch ausführlich.

Gebäudeinnenaufmaß
Feinabsteckung