Grenzvereinigung

Im Rahmen von Liegenschaftsvermessungen (Teilungs- bzw. Zerlegungsvermessungen, Grenzvermessungen) sowie im Zuge von Bauanträgen kann die Vereinigung von Grundstücken geboten sein.

Zum Beispiel darf gemäß den Bestimmungen der Brandenburgischen Bauordnung z.B. ein Gebäude grundsätzlich nicht auf mehreren Grundstücken errichtet werden. Hier kann der Eigentümer den Auftrag der Vereinigung der betroffenen Grundstücke zu einem Grundstück stellen. Die hierfür erforderlichen Klärungen übernehmen wir gern und bereiten die Antragsunterlagen vor. Die Beglaubigungen des Vereinigungsantrags darf der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur durchführen.

Neben der Grundstücksvereinigung kann im Zuge von Liegenschaftsvermessungen auch die katasterrechtliche Verschmelzung von mehreren Flurstücken zu einem Flurstück sinnvoll sein. Dabei dient die Flurstücksverschmelzung nicht nur der Übersichtlichkeit des Katasternachweises, sondern wirkt sich in der Regel kostenreduzierend auf anfallende Vermessungs- und Katastergebühren aus.

Gerne beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch ausführlich.

Gebäudeinnenaufmaß