Grenzfeststellung

Die Grenzfeststellung dient dazu Grenzen eines Grundstücks, die noch nicht festgestellt sind oder als nicht festgestellt gelten, festzustellen.

Die Grenzfeststellung umfasst:
Die Ermittlung der Grenzen auf Basis des vorhandenen amtlichen Katasternachweises, Wertung der Örtlichkeit, Mitwirkung der Beteiligten und ggf. weiterer rechtlicher Unterlagen (Vermessungspläne, historische Vermessungsrisse und anderen historische Unterlagen).

Die Anerkennung des Ergebnisses der Grenzermittlung durch die Beteiligten in einem Grenztermin.
Bei einem Grenztermin haben die Beteiligten die Gelegenheit, sich über das Ergebnis der Grenzermittlung unterrichten zu lassen und die zur Feststellung notwendigen Anerkennungserklärungen abzugeben. Die Grenzfeststellung kommt zustande, wenn die Beteiligten erstmalig erklären, dass sie das Ergebnis der Grenzermittlung anerkennen oder keine Einwendungen erheben. Diese Erklärungen werden in einer Grenzniederschrift aufgenommen.

Gesetzliche Grundlage:

– Brandenburgisches Vermessungsgesetz (Bbg VermG)

Für weitere Informationen über den Ablauf einer Grenzfeststellung stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

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