Beratung

Beratung

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure / Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen sind als Organe des öffentlichen Vermessungswesens neben den Behörden der öffentlichen Vermessungsverwaltung berechtigt, Liegenschaftsvermessungen auszuführen.

Die Beratungspflicht der ÖbVI im Land Brandenburg erwächst aus dem Brandenburgischen ÖbVI-Gesetz (BbgÖbVIG). Hieraus ergibt sich auch seine rechtliche Stellung, welche es ihm ermöglicht hoheitliche Vermessungstätigkeiten auszuführen. Des Weiteren besteht das Grundprinzip des unparteiischen Handelns.

Wir beraten Sie nicht nur gern auf dem Gebiet des Vermessungswesens sondern auch bei der Immobilienbewertung.

Grenzfeststellung
Amtlicher Lageplan