Informationen für den Grunderwerber

Wie erhalten Sie ein Baugrundstück?

durch Kauf eines fertigen Bauplatzes

Grundstückskaufverträge werden nach den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs beim Notar geschlossen. Auf jeden Fall müssen Sie vor dem Grundstückskauf Auskünfte über die planungs- und baurechtlichen Eigenschaften des Grundstückes einholen, um Größe und Art des geplanten Bauwerkes im Einklang mit den entsprechenden vielen öffentliche Vorschriften abzustimmen.

Lassen Sie sich Art und Maß der baulichen Nutzung – so die Fachleute – erläutern und notfalls bestätigen.
Jenseits Ihrer neuen Eigentumsgrenzen sind Nachbarn. An der Grenze stoßen die Rechte und Pflichten zusammen, die sich aus öffentlichem und privatem Nachbarrecht ergeben (wichtig sind z. B. Abstände und Abstandsflächen). Wenn die Grenzen Ihnen nicht klar sind, hilft das rechtsverbindliche Aufsuchen durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur(Grenzwiederherstellung).

durch Kauf einer noch zu vermessenden Teilfläche aus einem Grundstück

Auch eine Teilfläche eines Grundstückes ist Gegenstand des notariellen Kaufvertrages sein. In den meisten Urkundenrollen heißt es dann:
„Der Verkäufer verkauft dem Käufer eine noch zu vermessene Teilfläche von ca. … m2. Mehr- oder Minderfläche werden auf der Basis von … EUR/m2ausgeglichen.“
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) berät Sie über mögliche Teilungsvarianten. Er prüft, ob die beabsichtigte Grundstücksteilung mit den öffentlichen Vorschriften (z.B. Baurecht, Planungsrecht) im Einklang steht.

Vorher gilt es sich bei der Gemeinde zu erkundigen. Sie erlässt nicht nur Bebauungspläne als Satzung, sie besitzt auch ein Vorkaufsrecht und vielerlei Eingriffsmöglichkeiten bis hin zum Baugebot. Auch dort, wo es keine Bebauungspläne gibt, ist man nicht frei in der baulichen Nutzung des Grundstückes.

Was darf ein Baugrundstück kosten?

Dies bestimmt in aller Regel der Verkäufer. Grundstücke, so hat es die nahe Vergangenheit bewiesen, steigen nicht immer im Preis, es gibt Stagnation oder sogar Regression! Unterschiedliches Bauland hat auch unterschiedliche Qualität und unterschiedliche Preise. Deshalb sollten bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse, bei Kreisen und kreisfreien Städten, die Bodenrichtwerte erfragt werden. Im Zweifelsfall sollten Sie ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten anfertigen lassen, oder zumindest eins vom Grundstücksverkäufer zur Vorlage verlangen.

Grenzfeststellung
Amtlicher Lageplan