Amtlicher Lageplan

Der Amtliche Lageplan ist im Land Brandenburg als Bauvorlage für nahezu jede Art von Bauantrag zur Errichtung von Gebäuden und baulichen Anlagen erforderlich. Auch bei der Umnutzung von Gebäuden kann, wenn diese in Grenznähe stehen und in die Belange des Nachbargrundstücks eingegriffen wird, ein solcher Lageplan von der unteren Bauaufsichtsbehörde verlangt werden.

Daneben gibt ein Amtlicher Lageplan Auskunft über die tatsächlichen (Topographie und Bebauung) sowie die rechtlichen Gegebenheiten (Grenzen, Eigentümer, Grunddienstbarkeiten, Bebauungsplan) an einem Grundstück, wieder.

Der Amtliche Lageplan enthält nach den Bestimmungen des der § 3 Brandenburgischen Bauvorlagenverodnung Tatbestände an Grund und Boden, die durch vermessungstechnische Ermittlungen festgestellt wurden und die mit öffentlichen Glauben beurkundet sind. Hierzu gehören folgende Inhalte:

  • die Flurstücksgrenzen, Eigentümerangaben und Flächenangaben des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke,
  • die Höhenlage der Grenzpunkte des Baugrundstücks bzw. des engeren Baufelds,
  • die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen,
  • die Festsetzungen eines Bebauungsplans ,
  • Flächen auf dem Baugrundstück die durch Grunddienstbarkeiten oder Baulasten betroffen sind,
  • vorhandene bauliche Anlagen auf dem Baugrundstück und deren Abstandsflächen,

Zusätzlich können in den Amtlichen Lageplan auch die geplanten baulichen Anlagen (Projekteintragung – Objektbezogener Lageplan) übernommen werden. Hierzu gehört vor allem der Grundriss des geplanten Gebäudes in seinen Außenmaßen und den Abstandsflächen, die geplante Zuwegung und Zufahrt, die Anordnung der Stellplätze und Nebenanlagen sowie die geplanten und vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen.

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