Die Erstellung von Planungsgrundlagen für Bebauungspläne sowie Vorhaben- und Erschließungsplänen erfolgt in enger Abstimmung mit dem Investor, dem Planer und der Gemeinde.
Dabei erfolgt die Planerstellung selbstverständlich gemäß den bestehenden Vorschriften. Grundsätzlich wird dabei der Anschluss an das amtliche Lage- und Höhensystem realisiert. Auf Wunsch kann jedoch auch der Bezug zu anderen Lage- und Höhensystemen hergestellt werden.

Im Hinblick auf eine verbindliche und rechtssichere Plangrundlage wird insbesondere auf die gesicherte Qualität der Grenzdarstellung ein besonderes Augenmerk gelegt, wobei innerhalb der bestehenden Rechtsvorschriften ein optimales Aufwand- Nutzen- Verhältnis verfolgt wird.

Vermessung zur Bauüberwachung
Grundflächen- & Höhennachweis