Planunterlage für Bebauungspläne

Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan, informell kurz B-Plan) ist ein Instrument der räumlichen Planung in Deutschland. Er enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Teils eines Gemeindegebiets und bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug des Baugesetzbuches (Bau GB).

In einem Bebauungsplan können zum Beispiel folgende Festsetzungen getroffen werden:

  • Festsetzungen zur Nutzung: Zuweisung von Bauflächen (z. B. Wohn-, Gewerbe- oder Mischgebiete) nach Baunutzungsverordnung (Bau NVo)
  • Bauweise und Gestaltung: Vorgaben zu Bauhöhen, Geschosszahlen und Dachformen
  • Erschließung und Infrastruktur: Festlegung von Straßen, Gehwegen und Versorgungsleitungen
  • Umwelt- und Naturschutz: Integration von Grünflächen und Maßnahmen zum Landschaftsschutz
  • u.a.

Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde auf Beschluss ihrer Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung als Satzung die zugelassenen rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen Bereich des Gemeindegebietes fest. Bebauungspläne sind grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln.

Anders als der Flächennutzungsplan der für das ganze Gemeindegebiet aufgestellt wird und eine vorbereitende Bauleitplanung bildet, umfasst ein Bebauungsplan in der Regel nur einen Teil des Gemeindegebietes, etwa eine Gruppe von Grundstücken oder einen Stadtteil. Der Bebauungsplan muss deshalb die Grenzen seines Räumlichen Geltungsbereichs festsetzen. Gemeinsam bezeichnet man Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung als Bauleitplanung.

Verwendungszweck:

Als Grundlage für die Ausarbeitung von Bebauungsplänen erstellen wir Planunterlagen gemäß Planunterlagen VV.
Hierzu wird, nach Anforderung des Auftraggebers, die für den Zweck des Bebauungsplanes erforderliche Topografie gemessen und die Grenzen und Bezeichnungen der Flurstücke in Übereinstimmung mit dem Liegenschaftskataster dargestellt.
In diesem Zusammenhang werden die Liegenschaftsdaten hinsichtlich ihrer Genauigkeiten und auch dahin gehend, ob es sich um festgestellte oder nicht festgestellte Grenzen handelt mit Hilfe des Katasternachweises überprüft.

Nicht festgestellte Grenzen werden in der Planunterlage gekennzeichnet. Je nach Anforderung durch den Auftraggeber ist auch eine Verbesserung der Genauigkeit durch Auswertung des Katasternachweises mit und ohne örtlicher Grenzpunktuntersuchung möglich.

Gesetzliche Regelungen:

Für weitere Informationen über den Ablauf der Erstellung einer Bebauungsplan Grundlage stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Bauüberwachungsvermessung
Gebäudeeinmessung