Grenzwiederherstellung

Sind bestehende Grundstücksgrenzen den beteiligten Eigentümern oder den Erwerbern in ihrem rechtmäßigen Verlauf unklar, so schafft eine Grenzvermessung Abhilfe.

Sind bestehende Flurstücksgrenzen im Sinne des Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz festgestellt, ihr rechtmäßiger Verlauf in der Örtlichkeit jedoch nicht erkennbar, so werden im Rahmen der Grenzwiederherstellung dei im Kataster nachgewiesenen Grenzverläufe in die Örtlichkeit übertragen und durch entsprechende Grenzzeichen gekennzeichnet. Ein bestehender Grenzverlauf kann trotz örtlich vorhandener Grenzzeichen auch unklar sein, schließlich müssen die örtlich vorhandenen Grenzzeichen den rechtmäßigen Grenzverlauf nicht unbedingt zutreffend markieren.

Diese Lage der Grenzzeichen werden durch einen ÖbVI auf einem Grenztermin erläutert und über den Termin eine Niederschrift (Grenzniederschrift) angefertigt

Für weitere Informationen über den konkreten Ablauf einer Grenzwiederherstellung, stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Topografischer Plan
Grenzzeugnis