Grenzwiederherstellung & Abmarkung

Eine Grenzwiederherstellung schafft Abhilfe, wenn bestehende Grundstücksgrenzen den beteiligten Eigentümern oder den Erwerbern in ihrem rechtmäßigen Verlauf unklar sind. Sind bestehende Flurstücksgrenzen im Sinne des Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz festgestellt, ihr rechtmäßiger Verlauf in der Örtlichkeit jedoch nicht erkennbar, so werden im Rahmen der Grenzwiederherstellung die im Kataster nachgewiesenen Grenzverläufe in die Örtlichkeit übertragen und vorhandene Grenzzeichen untersuchen.
Ein bestehender Grenzverlauf kann trotz örtlich vorhandener Grenzzeichen auch unklar sein, schließlich müssen die örtlich vorhandenen Grenzzeichen den rechtmäßigen Grenzverlauf nicht unbedingt zutreffend markieren. Fehlende Grenzzeichen können durch neue Grenzzeichen ersetzt werden.

Da die Abmarkung und auch die Entwidmung einer Abmarkung feststellende, beurkundende Verwaltungsakte sind, bekommt das Grenzzeichen erst mit der Widmung durch Erklärung der Verbindlichkeit als höheitlicher Rechtsakt die besonderen rechtliche Bedeutung der Abmarkung.

Deshalb wird über die Grenzwiederherstellung und Abmarkung durch einen ÖbVI mit den Beteiligten ein Grenztermin durchgeführt. Auf dem Grenztermin wird eine Niederschrift (Grenzniederschrift, Aufzeichnung über eine Abmarkung) angefertigt und die notwendigen rechtsverbindlichen Erklärungen von den Beteiligten abgeben.

Für weitere Informationen über den konkreten Ablauf einer Grenzwiederherstellung, stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Projekteintrag
Grenzzeugnis